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Weiterbildung

Lokführer Weiterbildung: Pflicht, Inhalte & Anbieter

Wer den Führerschein hat, ist nicht fertig: Welche regelmäßigen Fortbildungen Triebfahrzeugführer brauchen — und welche Anbieter in NRW es gibt.

Wer den Triebfahrzeugführerschein einmal in der Tasche hat, ist nicht fertig — das Berufsbild verlangt regelmäßige Fortbildung. Die wichtigste ist der sogenannte RFU, der Regelmäßige Fortbildungsunterricht, den jeder aktive Triebfahrzeugführer nachweisen muss. Daneben gibt es fachliche Erweiterungen wie LZB (Linienzugbeeinflussung), E-Traktion (Elektrotraktion) oder V-Traktion (Verbrennungsmotor), die den eigenen Marktwert deutlich erhöhen.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Fragen: Welche Weiterbildung ist Pflicht, welche bringt etwas, wie oft muss ich hin, und wer bietet sie in NRW an? Konkrete Programm-Seiten zu RFU, LZB, E- und V-Traktion haben wir unter /weiterbildungen/rfu, /lzb, /e-traktion und /v-traktion — diese Seite ordnet das Gesamtbild ein.

Was ist die Pflicht-Weiterbildung (RFU)?

Der RFU — Regelmäßiger Fortbildungsunterricht — ist die zentrale Pflicht-Weiterbildung für jeden aktiven Triebfahrzeugführer. Er umfasst in der Regel einen Unterrichtstag pro Jahr, deckt betriebliche, sicherheitsrelevante und regelwerkliche Themen ab und wird mit einer kurzen Lernerfolgskontrolle abgeschlossen.

Die Pflicht zur Teilnahme am RFU steht in der Triebfahrzeugführerscheinverordnung. Wer den RFU-Termin verpasst, verliert auf dem Papier die Voraussetzung, weiter als Triebfahrzeugführer zu fahren — bis der Termin nachgeholt ist. Die meisten EVU organisieren den RFU intern; kleinere Unternehmen und Selbstständige müssen einen externen Anbieter finden.

  • In der Regel ein Unterrichtstag pro Jahr
  • Themen: Betriebsdienst, Sicherheit, aktuelle Regelwerksänderungen, Unfallanalyse
  • Abschluss mit Lernerfolgskontrolle
  • Wird vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannt

Fachliche Erweiterungen, die Ihren Marktwert erhöhen

Neben dem RFU gibt es fachliche Weiterbildungen, die Ihren Marktwert deutlich verbessern — sowohl beim aktuellen Arbeitgeber als auch bei einem späteren Wechsel. Welche sinnvoll sind, hängt von Ihrem Strecken- und Fahrzeugprofil ab.

  • LZB (Linienzugbeeinflussung): Pflicht für Hochgeschwindigkeitsstrecken, z. B. Hannover–Würzburg oder Köln–Rhein/Main
  • E-Traktion: Elektrotraktion für E-Loks — relevant, wenn Sie bisher nur Diesel gefahren sind
  • V-Traktion: Verbrennungsmotoren (Diesel) — die Grundausbildung der meisten Triebfahrzeugführer
  • Baureihenberechtigung: jede Baureihe erfordert eine separate Schulung, z. B. BR 101, BR 145, BR 187
  • Streckenkunde: jede Strecke erfordert eine eigene Kunde, die jährlich aufgefrischt wird

Wer bietet die Weiterbildung in NRW an?

In Nordrhein-Westfalen konkurrieren mehrere Anbieter — von der DB-Training über private Akademien bis zu spezialisierten Schulungszentren. Wer in der Region Hamm–Dortmund–Ruhrgebiet wohnt, hat es vergleichsweise leicht, einen Anbieter in Reichweite zu finden.

  • DB Training: größter Anbieter, vor allem für DB-Mitarbeiter; externe Plätze je nach Verfügbarkeit
  • Private Akademien wie die Nova Bahn Akademie in Hamm: RFU, LZB, E- und V-Traktion; in der Regel mit kurzen Wegen für Interessenten aus dem östlichen Ruhrgebiet
  • Spezialisierte Werkstattanbieter und überbetriebliche Schulungszentren

Wie oft muss ich zur Weiterbildung?

Die Frequenz hängt von der Art der Weiterbildung ab:

  • RFU: einmal pro Jahr (Pflicht)
  • Baureihen- und Streckenkunde: in der Regel jährliche Auffrischung, in Einzelfällen mehrjährig
  • Erweiterungsmodule wie LZB: einmalig, mit Auffrischung nach wenigen Jahren
  • Zusatzqualifikationen für Spezialbereiche (z. B. Gefahrgut): nach Bedarf und Vorschrift

Wird die Weiterbildung gefördert?

Anders als die Erstausbildung wird die laufende Weiterbildung in der Regel vom Arbeitgeber getragen — entweder direkt (DB-Mitarbeiter) oder als bezahlte Arbeitszeit mit Kostenübernahme. Wer zwischen Arbeitgebern wechselt oder sich selbstständig macht, muss die Kosten für den RFU selbst tragen. In Einzelfällen können Weiterbildungsmodule über einen Bildungsgutschein gefördert werden, etwa wenn eine Erweiterungsqualifikation eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden kann.

Wie Sie die richtige Weiterbildung auswählen

Nicht jede Weiterbildung bringt jedem etwas weiter. Wer ohnehin nur im Nahverkehr auf einer Baureihe fährt, braucht selten LZB. Wer dagegen auf den Wechsel in den Fernverkehr oder ein Güter-EVU mit elektrischen Strecken hinarbeitet, sollte E-Traktion oder LZB gezielt angehen.

Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem EVU, welche Module intern nachgefragt werden — und welche Sie mit überschaubarem Aufwand dazulernen können. Das ist preiswerter, als ein Modul zu buchen, das Sie hinterher nicht brauchen.

Häufige Fragen — Lokführer Weiterbildung: Pflicht, Inhalte & Anbieter

Was ist die Pflicht-Weiterbildung für Lokführer?

Der RFU — Regelmäßiger Fortbildungsunterricht — ist die zentrale Pflichtweiterbildung nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung. Er umfasst in der Regel einen Unterrichtstag pro Jahr und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.

Wie oft muss ich als Lokführer zur Weiterbildung?

Mindestens einmal pro Jahr für den RFU. Baureihen- und Streckenkunden werden in der Regel jährlich aufgefrischt, Erweiterungsmodule wie LZB einmalig mit Auffrischung nach wenigen Jahren.

Wird die Weiterbildung vom Arbeitgeber bezahlt?

In der Regel ja — entweder direkt oder als bezahlte Arbeitszeit. Wer den Arbeitgeber wechselt oder sich selbstständig macht, muss den RFU selbst tragen. In Einzelfällen ist eine Förderung über den Bildungsgutschein möglich.

Welche Weiterbildung erhöht das Gehalt?

Erweiterungsmodule wie LZB, E-Traktion oder zusätzliche Baureihenberechtigungen erweitern den Einsatzbereich und damit die Auswahl an Stellen und Tarifen. Die direkte Gehaltswirkung variiert je nach EVU und Tarifvertrag.

Bietet die Nova Bahn Akademie Weiterbildungen an?

Ja. Wir bieten RFU, LZB-Schulungen sowie Lehrgänge zur E- und V-Traktion an — auch für externe Lokführer und Unternehmen. Unsere Standorte sind Hamm und auf Anfrage inhouse bei Ihnen im Betrieb.

Was passiert, wenn ich den RFU-Termin verpasse?

Wer den RFU-Termin versäumt, verliert formal die Voraussetzung, weiter als Triebfahrzeugführer zu fahren. Der Termin muss nachgeholt werden, bevor Sie wieder eigenverantwortlich fahren dürfen.

Ihre Weiterbildung in Hamm und vor Ort

Wir bieten RFU, LZB und Traktions-Lehrgänge — auch als Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb. Fordern Sie ein Angebot an unter 02381 / 795 86 12 oder besuchen Sie montags um 10:00 Uhr unsere Infoveranstaltung in Hamm.