Welche Voraussetzungen brauche ich als Lokführer?
Unter anderem in der Regel Mindestalter 20 Jahre, einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung, Deutsch B1/B2, ein einwandfreies Führungszeugnis und die bestandene Tauglichkeit nach TfV.

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Alter, Schulabschluss, Tauglichkeit und mehr: Diese Voraussetzungen brauchen Sie als Triebfahrzeugführer.
Bevor Sie Ihre Umschulung zum Triebfahrzeugführer starten, sollten Sie wissen, welche Lokführer-Voraussetzungen gelten. Die Anforderungen sind klar geregelt und stellen sicher, dass Triebfahrzeugführer ihre verantwortungsvolle Aufgabe zuverlässig und sicher erfüllen können. Die Nova Bahn Akademie GmbH in Hamm prüft mit Ihnen gemeinsam, ob Sie geeignet sind.
Die gute Nachricht: Bahnspezifische Vorkenntnisse gehören nicht dazu. Viele Voraussetzungen bringen Quereinsteiger bereits mit.
Zu den grundlegenden Voraussetzungen zählen ein Mindestalter, ein Schulabschluss oder eine Berufsausbildung sowie ausreichende Deutschkenntnisse. Diese Kriterien erfüllen die meisten Interessenten problemlos.
Eine zentrale Voraussetzung ist die gesundheitliche und psychologische Eignung. Vor Beginn absolvieren Sie eine betriebs- und arbeitsmedizinische sowie eine psychologische Eignungsuntersuchung. Erst mit bestandener Tauglichkeit nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) dürfen Sie als Triebfahrzeugführer tätig werden.
Über die formalen Kriterien hinaus sind bestimmte persönliche Stärken wertvoll. Wer verantwortungsbewusst, zuverlässig und aufmerksam arbeitet, ist im Führerstand bestens aufgehoben. Auch die Bereitschaft, an Wochenenden und in Nächten im Schichtdienst zu arbeiten, gehört dazu.
Sie sind unsicher, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen? Kein Problem. Wir prüfen Ihre individuelle Ausgangslage und beraten Sie ehrlich zu Ihren Chancen - persönlich in Hamm und für Interessenten aus der gesamten Region NRW.
Unter anderem in der Regel Mindestalter 20 Jahre, einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung, Deutsch B1/B2, ein einwandfreies Führungszeugnis und die bestandene Tauglichkeit nach TfV.
In der Regel gilt ein Mindestalter von 20 Jahren.
Geprüft werden unter anderem der Gesundheitszustand, das Seh- und Hörvermögen sowie die psychologische Eignung in einer arbeitsmedizinischen und psychologischen Untersuchung.
Nein. Bahnspezifische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, Quereinsteiger sind willkommen.
Entscheidend ist ein ausreichendes Sehvermögen im Rahmen der Tauglichkeitsuntersuchung. Ob eine Sehhilfe zulässig ist, wird individuell festgestellt.
Lassen Sie uns gemeinsam klären, ob Sie geeignet sind. Kommen Sie montags um 10:00 Uhr zur Infoveranstaltung in Hamm oder rufen Sie uns unter 02381 / 795 86 12 an.