NOVA BAHN AKADEMIE

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Tauglichkeit

Lokführer Tauglichkeitsuntersuchung

Betriebs- und arbeitsmedizinisch plus psychologisch: Die Tauglichkeitsuntersuchung nach TfV verständlich erklärt.

Wer Triebfahrzeugführer werden möchte, muss vor Beginn der Ausbildung die Tauglichkeitsuntersuchung nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) bestehen. Sie stellt sicher, dass Sie gesundheitlich und psychologisch für die verantwortungsvolle Tätigkeit im Führerstand geeignet sind. Die Nova Bahn Akademie GmbH in Hamm begleitet Sie durch diesen Schritt.

Die Untersuchung klingt aufwendig, ist aber klar geregelt und für die allermeisten Interessenten problemlos zu bestehen. Auf dieser Seite erfahren Sie, aus welchen Teilen sie besteht, was geprüft wird und wie Sie sich vorbereiten.

Die zwei Teile der Tauglichkeitsuntersuchung

Die Tauglichkeit nach TfV setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: einer betriebs- und arbeitsmedizinischen Untersuchung und einer psychologischen Eignungsuntersuchung. Beide werden vor dem Start der Ausbildung absolviert und müssen bestanden werden, bevor Sie als Triebfahrzeugführer tätig werden dürfen.

  • Betriebs- und arbeitsmedizinische Untersuchung
  • Psychologische Eignungsuntersuchung (Eignungstest)

Die arbeitsmedizinische Untersuchung

Im medizinischen Teil prüft ein Arbeitsmediziner Ihren allgemeinen Gesundheitszustand. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Seh- und Hörvermögen, da Signale und Funkverkehr im Bahnbetrieb sicher wahrgenommen werden müssen. Auch Herz-Kreislauf-System und allgemeine Belastbarkeit werden betrachtet.

  • Sehvermögen und Farbsehen
  • Hörvermögen
  • Herz-Kreislauf und allgemeine Gesundheit
  • Beurteilung der Belastbarkeit im Schichtdienst

Die psychologische Eignungsuntersuchung

Der zweite Teil ist die psychologische Eignungsuntersuchung, oft schlicht Eignungstest genannt. Sie prüft Grundfähigkeiten wie Konzentration, Reaktionsvermögen und Merkfähigkeit. Diese lassen sich kaum kurzfristig antrainieren - am besten treten Sie ausgeschlafen und entspannt an. Wie dieser Teil genau abläuft, erklären wir ausführlich auf unserer Seite zum Lokführer Eignungstest.

Häufige Fragen und unsere Begleitung

Viele fragen sich, ob sie mit Brille, kleineren gesundheitlichen Einschränkungen oder in höherem Alter tauglich sind. Entscheidend ist immer die individuelle Beurteilung im Rahmen der Untersuchung - pauschale Ausschlüsse gibt es nur selten. Wir besprechen Ihre persönliche Ausgangslage offen und begleiten Sie bei der Terminorganisation, damit Sie gut vorbereitet in die Untersuchung gehen.

Häufige Fragen — Lokführer Tauglichkeitsuntersuchung

Was wird bei der Tauglichkeitsuntersuchung nach TfV geprüft?

Die Untersuchung besteht aus einem arbeitsmedizinischen Teil (u. a. Seh- und Hörvermögen, allgemeine Gesundheit) und einer psychologischen Eignungsuntersuchung mit Tests zu Konzentration, Reaktion und Merkfähigkeit.

Wann findet die Tauglichkeitsuntersuchung statt?

Sie wird vor dem Start der Ausbildung absolviert. Erst mit bestandener Tauglichkeit dürfen Sie als Triebfahrzeugführer tätig werden.

Kann ich mit Brille Lokführer werden?

Entscheidend ist ein ausreichendes Sehvermögen im Rahmen der Untersuchung. Ob eine Sehhilfe zulässig ist, wird individuell festgestellt - eine Brille schließt die Tauglichkeit nicht automatisch aus.

Wer führt die Untersuchung durch?

Der medizinische Teil erfolgt bei einem ermächtigten Arbeitsmediziner, die psychologische Eignungsuntersuchung bei einer anerkannten Stelle. Wir unterstützen Sie bei der Terminorganisation.

Muss ich die Untersuchung selbst bezahlen?

Im Rahmen einer geförderten Umschulung werden die Kosten in der Regel über den Kostenträger abgedeckt. Die Details klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Gut vorbereitet zur Tauglichkeitsuntersuchung

Wir begleiten Sie durch alle Schritte der Tauglichkeit nach TfV. Kommen Sie montags um 10:00 Uhr zur Infoveranstaltung in Hamm oder rufen Sie uns unter 02381 / 795 86 12 an.