Arbeiten Lokführer immer im Schichtdienst?
Im Regelbetrieb ja. Züge verkehren rund um die Uhr, deshalb ist der Dienst im Führerstand Wechselschichtdienst mit Früh-, Spät- und Nachtdiensten sowie Einsätzen an Wochenenden und Feiertagen.

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Wechselschicht, Wochenenddienst und Ruhezeiten - wie der Arbeitsalltag im Führerstand wirklich aussieht.
Der Schichtdienst ist der Punkt, an dem die meisten Interessenten ins Grübeln kommen - und zu Recht. Züge fahren rund um die Uhr, an Sonn- und Feiertagen, im Sommer wie an Weihnachten. Wer Lokführer wird, arbeitet dann, wenn gefahren wird.
Wir sagen das bewusst deutlich, denn niemandem ist geholfen, wenn er den Beruf beginnt und nach einem halben Jahr merkt, dass der Rhythmus nicht zu seinem Leben passt. Diese Seite beschreibt, wie die Arbeitszeiten tatsächlich strukturiert sind - inklusive der Regeln, die Sie schützen.
Der Dienst im Führerstand ist Wechselschichtdienst. Frühdienste können weit vor dem Morgengrauen beginnen, Spätdienste enden nach Mitternacht, dazu kommen Nachtdienste. Welche Schichten in welcher Reihenfolge anfallen, hängt vom Arbeitgeber, vom Verkehrsart und vom eingesetzten Umlauf ab.
Ein wichtiger Unterschied: Im Personenverkehr richtet sich der Dienst nach dem Fahrplan und ist dadurch vergleichsweise gut vorhersehbar. Im Güterverkehr wird stärker nachts gefahren und die Dienste sind flexibler, weil Güterzüge dann verkehren, wenn die Trasse frei ist.
Anders als in vielen Bürojobs arbeiten Sie nach einem Dienstplan, der Ihnen im Voraus bekanntgegeben wird. Für die Lebensplanung ist das ein zweischneidiges Thema: Sie wissen früh, wann Sie arbeiten - aber Sie können sich den Termin nicht spontan freihalten, weil Freitagabend gerade etwas ansteht.
Dafür gibt es Ausgleich an anderer Stelle. Freie Tage fallen häufig unter der Woche an, wenn Ämter, Ärzte und Geschäfte leer sind. Viele Kolleginnen und Kollegen empfinden genau das nach einiger Zeit als Vorteil gegenüber dem klassischen Wochenrhythmus.
Im Bahnbetrieb geht es um Sicherheit, und Übermüdung im Führerstand ist ein Sicherheitsrisiko. Deshalb sind Ruhezeiten hier nicht nur eine tarifliche Wohltat, sondern verbindlich geregelt - über das Arbeitszeitgesetz und darüber hinaus über Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Praktisch heißt das: Zwischen zwei Diensten liegt eine vorgeschriebene Ruhezeit, Schichtlängen sind begrenzt und Pausen sind eingeplant. Kein Arbeitgeber im Bahnbetrieb kann Sie legal so einsetzen, dass Sie übermüdet fahren. Wie die Regelungen im Detail aussehen, unterscheidet sich je nach anwendbarem Tarifvertrag.
Ob Schichtdienst zu Ihnen passt, ist weniger eine Frage der Belastbarkeit als eine Frage des Umfelds. Diese Punkte lohnt es sich vor der Entscheidung durchzudenken:
Der Schichtdienst hat eine Kehrseite, die in Erfahrungsberichten oft zu kurz kommt: Die Arbeit endet mit dem Dienst. Es gibt keine Mails am Abend, kein Projekt, das Sie gedanklich mit nach Hause nehmen, keine Erreichbarkeit im Urlaub.
Dazu kommt ein Arbeitsplatz, den Sie überwiegend allein und eigenverantwortlich gestalten, und ein Beruf mit hoher Arbeitsplatzsicherheit. Für viele Quereinsteiger wiegt das den unregelmäßigen Rhythmus mehr als auf - aber diese Rechnung muss jeder für sich aufmachen.
Im Regelbetrieb ja. Züge verkehren rund um die Uhr, deshalb ist der Dienst im Führerstand Wechselschichtdienst mit Früh-, Spät- und Nachtdiensten sowie Einsätzen an Wochenenden und Feiertagen.
Die Schichtlänge richtet sich nach dem Umlauf und dem geltenden Tarifvertrag und ist durch Arbeitszeitgesetz und betriebliche Regelungen begrenzt. Zwischen zwei Diensten ist eine vorgeschriebene Ruhezeit einzuhalten - im Bahnbetrieb ist das eine Sicherheitsfrage, keine Auslegungssache.
Ja. Sie arbeiten nach einem Dienstplan, der im Voraus bekanntgegeben wird. Spontane Terminverschiebungen sind dadurch schwieriger als in einem Bürojob, dafür ist die Planung mittelfristig verlässlich.
Feiertagsdienste gehören zum Beruf, werden aber turnusmäßig im Team verteilt - niemand hat jedes Jahr denselben Dienst. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie nachts sind Zuschläge branchenüblich.
Das ist die Ausnahme und hängt stark vom Arbeitgeber und Einsatzgebiet ab. Im Nahverkehr mit klarem Betriebsschluss sind die Nachtanteile geringer als im Güterverkehr. Planen Sie den Beruf aber nicht in der Erwartung, Nachtdienste vollständig vermeiden zu können.
Wechselnde Schlafzeiten sind eine reale Belastung, deshalb sind die regelmäßigen Tauglichkeitsuntersuchungen nach TfV Pflicht. Wer auf Schlafhygiene achtet und den Rhythmus ernst nimmt, kommt in der Regel gut zurecht - erzwingen lässt es sich aber nicht.
Sie sind unsicher, ob der Schichtdienst zu Ihrem Leben passt? Genau dafür ist unsere Infoveranstaltung da - montags um 10:00 Uhr in Hamm. Oder rufen Sie an: 02381 / 795 86 12.