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Karriere

Lokführer-Ausbilder werden

Vom Führerstand ans Ausbildungspult: Was ein Lokführer-Ausbilder macht, welche Voraussetzungen gelten und wie der Weg dorthin führt.

Wer jahrelang selbst Züge gefahren ist, kann sein Wissen weitergeben — als Lokführer-Ausbilder. Der Beruf, oft auch Triebfahrzeugführer-Ausbilder, Praxisausbilder oder Lehrlokführer genannt, ist eine der klassischen Weiterentwicklungen im Bahnbetrieb. Statt selbst zu fahren oder zusätzlich zum Fahren begleiten Ausbilder angehende Lokführer im Führerstand, am Simulator und im Unterricht.

Diese Seite erklärt, welche Rollen es in der Lokführer-Ausbildung gibt, welche Voraussetzungen die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) und die betriebliche Praxis stellen, was ein Ausbilder verdient und wie der Weg vom Triebfahrzeugführer zum Ausbilder verläuft.

Theorie oder Praxis: zwei Wege, Lokführer auszubilden

Lokführer werden nicht von einer Person allein ausgebildet, sondern in zwei Bereichen. Im theoretischen Unterricht vermitteln Lehrkräfte den Lernstoff, in der praktischen Ausbildung sitzt ein erfahrener Lokführer als Ausbilder mit im Führerstand. Beide Rollen sind über die Triebfahrzeugführerscheinverordnung geregelt, stellen aber unterschiedliche Anforderungen.

  • Theoretischer Unterricht: als Lehrkraft oder Dozent vermitteln Sie Signalkunde, Bremsen, Fahrzeugtechnik und Betriebsdienst — meist bei einem Bildungsträger.
  • Praktische Ausbildung: als Praxisausbilder (Lehrlokführer) begleiten Sie Fahrschüler im Führerstand auf Rangier- und Streckenfahrten sowie am Simulator.
  • Der Weg zum Praxisausbilder setzt eigene Fahrpraxis voraus; die theoretische Lehre steht auch fachnahen Quereinsteigern offen.

Voraussetzungen für den Praxisausbilder

Die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (§ 14 TfV) regelt, wer praktisch ausbilden darf. Anerkannt wird die Ausbildung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Im Kern müssen Sie selbst ein erfahrener Lokführer sein und Ihre pädagogische Eignung nachweisen.

  • Gültiger Triebfahrzeugführerschein mit den passenden Zusatzbescheinigungen für die Fahrzeuge und Strecken, auf denen Sie ausbilden.
  • In der Regel mindestens drei Jahre Fahrpraxis als Triebfahrzeugführer innerhalb der letzten zehn Jahre.
  • Nachgewiesene pädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten — in der Praxis meist über den Ausbilderschein nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO/AdA-Schein) der IHK.
  • Gesundheitliche und psychologische Tauglichkeit, die Sie als aktiver Lokführer ohnehin regelmäßig nachweisen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit; die ausbildende Stelle selbst braucht zudem eine Anerkennung des Eisenbahn-Bundesamts.

Der AEVO-Ausbilderschein als pädagogischer Nachweis

Wichtig zur Klarstellung: Die TfV nennt den AEVO-Ausbilderschein nicht wörtlich, sondern verlangt „pädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten". In der Praxis ist der Ausbilderschein nach der Ausbildereignungsverordnung (auch AdA-Schein genannt) der übliche Nachweis dafür — viele Arbeitgeber setzen ihn voraus und finanzieren ihn.

Die AEVO-Prüfung der Industrie- und Handelskammer besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil und deckt vier Handlungsfelder ab: Ausbildung vorbereiten, mitgestalten, durchführen und abschließen. Formale Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung gibt es nicht.

Ausbilder oder Prüfer? Ein wichtiger Unterschied

Der Ausbilder bildet aus — die abschließende Prüfung nimmt jedoch ein unabhängiger, vom Eisenbahn-Bundesamt anerkannter Prüfer ab. Die TfV (§ 15) stellt an Prüfer eigene Anforderungen: ein Mindestalter von 26 Jahren, mehrjährige Betriebserfahrung und vor allem Unabhängigkeit. Ein Prüfer darf niemanden prüfen, den er selbst ausgebildet hat.

Aufgaben, Gehalt und Karriereweg

Der Karriereweg ist eindeutig: erst Lokführer, dann Ausbilder. Wer mehrjährige Fahrpraxis mitbringt und Freude daran hat, sein Wissen weiterzugeben, findet in der Ausbildung eine gefragte Weiterentwicklung — nicht zuletzt, weil der Fachkräftemangel auch bei den Ausbildern spürbar ist.

  • Fahrschüler im Führerstand und am Simulator begleiten und anleiten
  • Baureihen- und Streckenkenntnisse vermitteln, praktische Übungen durchführen
  • Lernfortschritt dokumentieren und auf die Prüfung vorbereiten
  • Häufig weiterhin selbst im Fahrdienst tätig
  • Bruttogehalt je nach Tarif und Arbeitgeber grob im Bereich von rund 45.000 bis 60.000 Euro im Jahr (Richtwerte)

Häufige Fragen — Lokführer-Ausbilder werden

Was ist ein Lokführer-Ausbilder?

Ein erfahrener Triebfahrzeugführer, der angehende Lokführer ausbildet — im Führerstand als Praxisausbilder (Lehrlokführer) oder im Unterricht als Lehrkraft. Die Rolle ist über die Triebfahrzeugführerscheinverordnung geregelt.

Welche Voraussetzungen braucht ein Lokführer-Ausbilder?

Für die praktische Ausbildung einen gültigen Triebfahrzeugführerschein, in der Regel mindestens drei Jahre Fahrpraxis innerhalb der letzten zehn Jahre, nachgewiesene pädagogische Eignung sowie Zuverlässigkeit. Die ausbildende Stelle braucht eine Anerkennung des Eisenbahn-Bundesamts.

Brauche ich den AEVO-Ausbilderschein?

In der TfV steht der AEVO nicht wörtlich — verlangt werden „pädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten". In der Praxis ist der Ausbilderschein nach AEVO (IHK) der übliche Nachweis, und viele Arbeitgeber setzen ihn voraus oder übernehmen die Kosten.

Was verdient ein Lokführer-Ausbilder?

Je nach Tarif und Arbeitgeber liegt das Bruttogehalt grob zwischen rund 45.000 und 60.000 Euro im Jahr, meist auf oder über dem Niveau erfahrener Lokführer. Die Zahlen sind Richtwerte.

Muss ich erst Lokführer sein, um Ausbilder zu werden?

Für die praktische Ausbildung ja: Die TfV setzt einen gültigen Triebfahrzeugführerschein und mehrjährige Fahrpraxis voraus. Der klassische Weg führt also erst in den Führerstand und dann in die Ausbildung.

Erst Lokführer, dann Ausbilder

Der Weg beginnt im Führerstand. Bei der Nova Bahn Akademie in Hamm werden Sie in 12 Monaten Triebfahrzeugführer — die Grundlage für jede spätere Ausbilderlaufbahn. Kommen Sie montags um 10:00 Uhr zur Infoveranstaltung oder rufen Sie uns an: 02381 / 795 86 12.